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Versicherungscheck zum Jahresende: 3 wichtige Schritte

  • 3 Lesezeit

Versicherungscheck vor Jahresende: Welche privaten Versicherungen jetzt geprüft und optimiert werden müssen

Der Jahreswechsel ist ein guter Anlass, die eigene Absicherung «aufzuräumen». Private Versicherungsverträge laufen in der Regel weiter, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Das gilt unabhängig davon, ob sich die eigene Lebenssituation seit Vertragsabschluss verändert hat. Im Folgenden zeigen wir, wie ein solcher Jahresend-Check in drei Schritten abläuft.

Kündigungsfrist prüfen: Wann verlängert sich der Vertrag automatisch?

Viele Versicherungsverträge laufen einfach weiter, solange die Kündigungsfrist verstreicht, ohne dass etwas unternommen wird. Bei den meisten Alltagsversicherungen wie Hausrat oder Privathaftpflicht beträgt die ordentliche Kündigungsfrist in der Regel drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres. Massgebend ist dabei nicht das Kalenderjahr, sondern das individuelle Ablaufdatum der Police.

Bei länger laufenden Verträgen, etwa über fünf oder zehn Jahre, wie sie bei gewissen Rechtsschutz- oder Zusatzversicherungen vorkommen, gilt seit der VVG-Revision vom 1. Januar 2022 zudem ein zusätzliches ordentliches Kündigungsrecht (Art. 35a VVG). Solche Verträge lassen sich bereits nach Ablauf des dritten Vertragsjahres und danach jedes weitere Jahr kündigen, mit einer Frist von drei Monaten und in einer Form, die schriftlich nachweisbar ist. Ein Brief oder eine E-Mail genügt. Ausgenommen sind Lebensversicherungen, für die weiterhin eigene Regeln gelten. Wer also einen älteren, langfristigen Vertrag hat, muss diesen nicht mehr zwingend bis zum ursprünglich vereinbarten Ende weiterführen.

Lebenssituation abgleichen: Was hat sich seit Vertragsabschluss verändert?

Ein Umzug, eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder ein Jobwechsel verändern den Versicherungsbedarf oft mehr, als auf den ersten Blick klar ist. Die bestehende Police bekommt davon nichts mit, sie läuft unverändert weiter, ganz gleich, wie viel sich im Alltag der versicherten Person inzwischen verändert hat.

Ein Beispiel: Ein Paar hat vor einigen Jahren seine Versicherungen abgeschlossen und ist inzwischen verheiratet. Kurz darauf kommt das erste Kind zur Welt. Plötzlich stellen sich Fragen, die vorher kaum eine Rolle gespielt haben: Sind beide Partner über die bestehende Privathaftpflicht mitversichert? Ist das Kind in der Familienpolice eingeschlossen? Reicht die bisherige Absicherung aus, wenn ein Elternteil sein Arbeitspensum reduziert oder vorübergehend ganz ausfällt? Und wie wäre die Familie finanziell abgesichert, wenn einem Elternteil etwas zustossen würde?

Gerade bei solchen Veränderungen lohnt sich ein Blick auf die bestehenden Policen. Je nach Situation können beispielsweise die Privathaftpflicht, die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung oder eine Todesfallversicherung überprüft werden. Nicht jede Veränderung erfordert automatisch eine neue Versicherung, aber sie ist ein guter Anlass, den bestehenden Schutz bewusst zu hinterfragen.

Besonders deutlich zeigt sich der Anpassungsbedarf auch nach einem Wohnungswechsel. Wer vor einigen Jahren mit einer Hausratsumme von CHF 60’000 versichert wurde und seither aufgerüstet hat, beispielsweise mit neuen Möbeln, einem Occasions-E-Bike oder einem neuen Fernseher, liegt möglicherweise inzwischen deutlich über diesem Wert, ohne es zu merken. Beträgt die tatsächliche Unterversicherung beispielsweise 20 %, zahlt die Versicherung bei einem Schaden von CHF 10’000 unter Umständen nur CHF 8’000 aus. Die restlichen CHF 2’000 trägt die versicherte Person selbst. Dazu kommt: Eine neu eingezogene Person im Haushalt ist nicht automatisch mitversichert, und auch die beim Versicherer hinterlegte Adresse stimmt nach einem Umzug nicht von selbst.

Schutz anpassen: Bestehende Deckung bestätigen oder gezielt anpassen

Sind die ersten beiden Schritte gemacht, lässt sich der dritte meist ohne grossen Aufwand klären: Passt die bestehende Deckung noch, oder braucht es eine Anpassung? Bei der Hausratversicherung reicht dafür häufig ein kurzer Blick auf den aktuellen Neuwert der eigenen Einrichtung, bei der Privathaftpflicht ein Abgleich, wer im Haushalt lebt und mitversichert sein soll.

Auch bei grösseren Veränderungen, etwa einer Heirat, der Geburt eines Kindes oder einer beruflichen Neuorientierung, lohnt sich eine persönliche Beratung. So lässt sich klären, welche Risiken bereits ausreichend gedeckt sind und wo allenfalls eine Lücke besteht. Ziel ist dabei nicht, möglichst viele Versicherungen abzuschliessen, sondern eine Absicherung zu finden, die zur aktuellen Lebenssituation passt.

Typische Stolperfallen entstehen dabei selten aus Nachlässigkeit, sondern schlicht, weil sich niemand die Zeit für diese drei Schritte nimmt: eine Kündigungsfrist, die unbemerkt verstreicht, eine Hausratdeckung, die nicht mehr zur eigenen Einrichtung passt, oder eine Adresse, die beim Versicherer noch die alte ist. Einzeln betrachtet wirkt jeder dieser Punkte klein, in der Summe können sie im Schadenfall aber teuer werden.

Fazit: Der Jahreswechsel als Anlass für den Check

Der Jahreswechsel ist ein guter natürlicher Anlass, die eigene Situation einmal bewusst mit der bestehenden Deckung abzugleichen. Dabei lohnt es sich, sowohl die individuellen Kündigungsfristen als auch die persönlichen Veränderungen des vergangenen Jahres zu berücksichtigen. Wer die drei Schritte durchgeht, weiss danach, wo alles passt und wo sich eine Anpassung lohnt, statt sich einfach auf die automatische Verlängerung zu verlassen.

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Stefano Ferramosca & Konrad Schwitter
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